Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2

Beschluss: Verfahrenbeschluss      

 

Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie die Offenlage beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Hasenfeld – gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.

 

Die 1. Änderung umfasst die folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen:

 

a)                 Terrasenüberdachung

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

b)                 Geländehöhen

 

„Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksflächen, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“

 

 

 

 

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen


Abstimmungsergebnis:

 

21 Ja-Stimmen

2   Nein-Stimmen