Sitzung: 31.05.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2
Vorlage: 626/2011
Beschluss: Verfahrenbeschluss
Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie die Offenlage beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Hasenfeld – gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.
Die 1. Änderung umfasst die folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen:
a)
Terrasenüberdachung
„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter
zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen
Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“
b)
Geländehöhen
„Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das
Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der
Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksflächen, bei Eckgrundstücken ist die
höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm
über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“
Zu diesem Tagesordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen