Sitzung: 02.09.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: 874/2021
Sachverhalt:
Mit Schreiben ohne Datum – hier eingegangen
am 4. August 2021 – beantragte der Verein Bauernmuseum Selfkant e.V. eine
finanzielle Unterstützung der Gemeinde Selfkant für die Erweiterung und
Unterhaltung des Bauernmuseums in Tüddern. Das Schreiben war der Einladung als
Anlage beigefügt.
Der Verein führte aus, dass der Kreis
Heinsberg eine jährliche Unterstützung in Höhe von 1.500 € gewährt.
Bedingt durch die Corona-Pandemie
verzeichnete der Verein seit fast 2 Jahren keine Einnahmen, dennoch fallen
weiterhin Unterhaltungskosten an.
Darüber hinaus teilte der Verein mit, dass
auf Anregung der Familie, Angehörige und dem Management von Christian Macharski
(Hastenraths Will) ein Gedenkzimmer im Aufbau (sämtliche Original Requisiten
etc. wurden zur Verfügung gestellt) sei. Durch seine Comedy-Rolle als Bauer
„Hastenraths Will“ habe Christian Macharski die Westzipfelregion als
bedeutender Botschafter, bis weit über die Grenzen hinaus, bekannt gemacht. Das
Bauernmuseum Tüddern sei eine einzigartige Bereicherung für die
Westzipfelregion und weit über die Grenzen des Kreises Heinsberg hinaus
bekannt.
Die Richtlinien der Gemeinde Selfkant über
die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sehen derzeit keinen
Zuschuss zu den Betriebskosten des Bauernmuseums Selfkant e.V. vor. Der
Finanzausschuss der Gemeinde Selfkant hat aber in seiner Sitzung am 23. Februar
1999 beschlossen, dem Betreiber des Bauernmuseums ab dem Jahr 2000 die Zahlung
der Grundsteuer zu erlassen. Der Wert der Grundsteuer beträgt in diesem Jahr
1.161,00 €. Dieser Betrag kann als Betriebskostenzuschuss gesehen werden.
Herr Meiers nahm im Namen der SPD-Fraktion
Stellung und beantragte den Antrag abzulehnen, da dem Verein Bauernmuseum e.V.
schon die Grundsteuer erlassen werde und anderen Vereinen im Rahmen der
Gleichbehandlung diese Gebühren auch nicht erlassen werden.
Im Namen der CDU-Fraktion beantragte Herr
Kaumanns ebenfalls den Antrag abzulehnen. Er hob auch den Grundsatz der
Gleichbehandlung zu anderen Vereinen hervor. Im Übrigen habe für jeden Verein
die Möglichkeit bestanden, finanzielle Ausfälle in der Corona-Zeit über
verschiedene Förderprogramme des Landes NRW zu kompensieren.
Die anderen Fraktionen schlossen sich dem an. Herr Engendahl verwies noch darauf, dass der Verein den Antrag an das Land NRW (Heimatministerium) für die Förderung des Bauernmuseums selbst stellen muss.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergingen, ließ der Voristzende über die Ablehnung des Antrages abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen