Beschluss:
C. Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Änderung Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener
Feld III (N 22) – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit
Begründung und Umweltbericht in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und
2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1 – Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
2 Enthaltungen
C.2 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Änderung Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener
Feld III (N 22) – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit
Begründung und Umweltbericht in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und
2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2 - Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen
wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen
aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
2 Enthaltungen
D. Verfahrensbeschluss
Auf der Grundlage des § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen und des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), beschließt die
Gemeindevertretung den Plan zur Änderung Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren
Höngen, Biesener Feld III (N 22) - des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung und Umweltbericht.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
einer Enthaltung
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 die
Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 22 –
Höngen, Biesener Feld III – beschlossen.
Für dieses Verfahren wurde eine
landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die
Bezirksregierung Köln gestellt, auf deren Grundlage überprüft werden sollte, ob
die geplante Änderung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung vereinbart
werden kann. Mit Verfügung der Bezirksregierung vom 05.08.2020 teilte die
Bezirksregierung mit, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine
grundsätzlichen landesplanerischen Bedenken bestehen. Es wird jedoch für eine
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung ein gleichwertiger Flächentausch
gefordert.
Dies hat unter anderem den Grund, die
mögliche Versiegelung des Freiraumes in der Gemeinde nicht zu groß werden zu
lassen. Deswegen sollen als Ausgleich an anderer Stelle im Gemeindegebiet
Reserveflächen aufgehoben werden. Dies soll dazu beitragen, den Freiraum zu
schützen und das ortstypische Bild zu erhalten. Deshalb soll die Änderung des
Flächennutzungsplanes im Wege eines Flächentauschs gemäß dem Ziel 6.1-1 des
Landesentwicklungsplanes für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die
Abgrenzung der vom Verfahren betroffenen Grundstücke ist aus der Planurkunde
zur Offenlage zu entnehmen. Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat
sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens entstehenden
Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 26.10.2020 (Vorlage 751/2020) gemäß §
2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Flächennutzungsplanes Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld
III (N 22) - beschlossen.
Städtebauliche
Zielsetzung ist:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die
vom Geltungsbereich des Änderungsverfahrens Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) – erfassten
Grundstücke die Darstellung von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“
(Geltungsbereich 1) bzw. von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für die
Landwirtschaft“ (Geltungsbereiche 2 und 3) zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das
Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach der Frühzeitigen Trägerbeteiligung
gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom
04.02.2021 (Vorlage 806/2021) beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom
21.02.2021 wurde der Öffentlichkeit
die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. N 26
– Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) – des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung, Umweltbericht, den
vorliegenden Gutachten und den bereits vorliegenden, umweltbezogenen
Stellungnahmen in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich zum 01.04.2021 im
Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internet-Beteiligungsportal der
Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail bzw. über das
Online-Beteiligungsportal abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über
das Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom
24.02.2021 zum Änderungsentwurf Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen,
Biesener Feld III (N 22) - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
nebst Begründung, Umweltbericht und Gutachten Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2
BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der
Änderungsentwurf Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N
22) - des Flächennutzungsplanes nebst dazugehöriger Anlagen in der Zeit vom
01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 im Rathaus in Tüddern öffentlich
ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom 21.02.2021
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=52964
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligungen
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag,
der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende
Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage
1 – Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zur Änderung Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - aufgeführten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Planauslegung bzw. im Verfahren
nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage 2 –
Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zur Änderung Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - aufgeführten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während
der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine
weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über die
Beschlussvorschläge
abstimmen.