Beschluss:

 

C.            Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

C.1         Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

                Die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1 – Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei 2 Enthaltungen

 

 

 

C.2         Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

                Die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2 - Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei 2 Enthaltungen

 

 

 

 

D.           Verfahrensbeschluss

 

Auf der Grundlage des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), beschließt die Gemeindevertretung den Plan zur Änderung Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) -  des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung und Umweltbericht.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei einer Enthaltung

 


Sachverhalt:

 

A Verfahrensstand

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 22 – Höngen, Biesener Feld III – beschlossen.

 

Für dieses Verfahren wurde eine landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Köln gestellt, auf deren Grundlage überprüft werden sollte, ob die geplante Änderung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung vereinbart werden kann. Mit Verfügung der Bezirksregierung vom 05.08.2020 teilte die Bezirksregierung mit, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine grundsätzlichen landesplanerischen Bedenken bestehen. Es wird jedoch für eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung ein gleichwertiger Flächentausch gefordert.

 

Dies hat unter anderem den Grund, die mögliche Versiegelung des Freiraumes in der Gemeinde nicht zu groß werden zu lassen. Deswegen sollen als Ausgleich an anderer Stelle im Gemeindegebiet Reserveflächen aufgehoben werden. Dies soll dazu beitragen, den Freiraum zu schützen und das ortstypische Bild zu erhalten. Deshalb soll die Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege eines Flächentauschs gemäß dem Ziel 6.1-1 des Landesentwicklungsplanes für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Abgrenzung der vom Verfahren betroffenen Grundstücke ist aus der Planurkunde zur Offenlage zu entnehmen. Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 26.10.2020 (Vorlage 751/2020) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - beschlossen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist:

 

  1. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die vom Geltungsbereich des Änderungsverfahrens Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) – erfassten Grundstücke die Darstellung von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“ (Geltungsbereich 1) bzw. von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für die Landwirtschaft“ (Geltungsbereiche 2 und 3) zu ändern.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.

 

Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach der Frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.02.2021 (Vorlage 806/2021) beraten und beschlossen.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom 21.02.2021 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung, Umweltbericht, den vorliegenden Gutachten und den bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich zum 01.04.2021 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail bzw. über das Online-Beteiligungsportal abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über das Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 24.02.2021 zum Änderungsentwurf Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung, Umweltbericht und Gutachten Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - des Flächennutzungsplanes nebst dazugehöriger Anlagen in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 5-7/2021 vom 21.02.2021 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter

 

https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=52964

 

abrufbar.

 

 

B             Beratung und Abwägung über während der Beteiligungen der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

               

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.

 

B.1         Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage 1 – Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zur Änderung Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.

 

B.2         Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage 2 – Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange) zur Änderung Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über die Beschlussvorschläge

abstimmen.