Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumassnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

                                                                                  Max. Höhe

1 Verein                                              15 % der Materialkosten           2.000 €

2 Vereine                                            20 % der Materialkosten           4.000 €

3 Vereine                                            30 % der Materialkosten           8.000 €

4 Vereine                                            40 % der Materialkosten         10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Antrag des V.f.R. 1912 Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2010 beantragte der V.f.R. 1912 Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2011 zur Renovierung/Überarbeitung des Sportplatzgeländes, Sportplatz, Gebäude, Begrenzungszäune, Fangnetze etc.  Die Gesamtkosten werden mit ca. 10.000 € bis15.000 € veranschlagt. Der Antrag war als Anlage beigefügt.

 

Herr Peters fragte nach, ob im letzten Jahr das Geld aus dem Baufonds an den V.f.R. 1912 Tüddern e.V.  ausgezahlt wurde.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass der Verein im letzten Jahr einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € aus dem Baufonds ausgezahlt bekommen habe.

 

Nach einer kurzen Diskussion beantragte Herr Stassen im Namen der CDU-Fraktion, dem V.f.R. 1912 Tüddern e.V. gemäß den Richtlinien einen Zuschuss aus dem Baufonds für das Jahr 2011 in Höhe von max. 15 % der Kostens höchstens 2.000 € zu gewähren. Nach Abschluss der Maßnahme sind Rechnungen als Verwendungsnachweis vorzulegen. Gleichzeitig beantragte er, die verbleibenden Mittel aus dem Baufonds bei Nichtausgabe in diesem Jahr ins nächste Jahr zu übertragen.

 

Herr Bürgermeister Corsten machte dazu darauf aufmerksam, dass eine Übertragung nur möglich ist, wenn die finanziellen Mittel dies im nächsten Jahr zulassen.

 

Sodann ließ Herr Baum darüber abstimmen, dass dem V.f.R. 1912 Tüddern e.V. zur Renovierung/Überarbeitung des Sportplatzgeländes ein Zuschuss aus dem Baufonds 2011 in Höhe von max. 15 % der Investitionskosten höchstens 2.000 € gewährt wird. Die restlichen Haushaltsmittel des Baufonds, die im Jahr 2011 nicht abgerufen werden, sollen nach Möglichkeit ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden.

 


einstimmig