Beschluss:

 

Der Gemeinderat nahm die Anregungen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, ein entsprechendes Antwortschreiben zu versenden.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 25.02.2021 hat ein Bürger eine Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung gemacht.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

 

 

Die Eingabe wird hiermit zu Kenntnis gegeben.

 

Der Bürgermeister erläuterte den Tagesordnungspunkt kurz und formulierte den Beschlussvorschlag.

 

Hierüber ließ er dann abstimmen, da keine Wortmeldungen ergingen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig