Beschluss:
Der Gemeinderat nahm die Anregungen zur Kenntnis und beauftragte die
Verwaltung, ein entsprechendes Antwortschreiben zu versenden.
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 04.02.2021 hat ein Bürger
eine Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung gemacht.
Gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat
jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit
Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die
Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der
Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die
Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss
übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und
Beschwerden zu unterrichten.
Die Eingabe wird hiermit zu Kenntnis
gegeben.
Der Bürgermeister erläuterte den
Tagesordnungspunkt kurz und formulierte den Beschlussvorschlag.
Hierüber ließ er dann abstimmen, da keine
Wortmeldungen ergingen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig