Sitzung: 22.03.2011 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 619/2011
Beschluss:
Die 6. Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Selfkant (2011 bis 2016) wird
vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2011 – insbesondere der laut
ABK in 2011 durchzuführenden Maßnahmen –
beschlossen.
Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 des Landeswassergesetzes
(LWG) sind die Gemeinden in NRW verpflichtet, ihre Abwasserbeseitigungskonzepte
im Abstand von sechs Jahren fortzuschreiben und der zuständigen
Bezirksregierung vorzulegen.
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die
Gemeinden der Bezirksregierung eine Übersicht über den Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten
der erforderlichen Maßnahmen vor.
Das Abwasserbeseitigungskonzept soll auch Aussagen
darüber enthalten, wie künftig in den Entwässerungsgebieten das
Niederschlagswasser unter Beachtung des § 51 a LWG und der städtebaulichen
Entwässerungssituation beseitigt werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf
die bestehende Entwässerungssituation sowie die Auswirkungen auf das
Grundwasser und die oberirdischen Gewässer darzustellen.
Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG)
zum 11. Dezember 2007 hat der Gesetzgeber die bis dahin gültige Regelung des §
45 Landesbauordnung NRW in angepasster Form in den § 61 a LWG überführt. Somit
fallen nun die Anforderungen nicht mehr unter das Baurecht sondern unter das
Wasserrecht und die Umsetzung des § 61 a LWG ist im Rahmen des
Abwasserbeseitigungskonzeptes ebenfalls zu beleuchten.
Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
wurde von der Rur-Wasser-Technik Gesellschaft mbH erstellt.
Den Fraktionsvorsitzenden werden jeweils mindestens
zwei Ausfertigungen der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für
die Gemeinde Selfkant (2011 bis 2016) zur Verfügung gestellt.
Nach kurzen Erläuterungen zum ABK wurde über die
Beschlussempfehlung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig