Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
– vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
14
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
3
Enthaltungen
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
– vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 2
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
14
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
3
Enthaltungen
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld
-
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant
mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der
Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist
die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,62 ha umfassenden
Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Isenbruch.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Isenbruch ein kleines Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.08.2020 wurde beschlossen den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis eine Bürgerversammlung stattgefunden hat, die über die Inhalte des Vorhabens informiert.
Bei der am 09.09.2020 stattgefundenen Bürgerversammlung wurden die Bürger über die Inhalte des Vorhabens informiert. Die anwesenden Bürger nahmen die Planung insgesamt positiv zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 26.10.2020 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses
Verfahrens soll sein:
Im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke
Gemarkung Havert, Flur 8, Nrn. 79, 80, 81, 83 und 209 (alle teilweise) die
Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 05.08.2020 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, vorbehaltlich des hierfür erforderlichen Flächentauschs, keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das
Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 –
Isenbruch, Haverter Feld - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=51754
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der Öffentlichkeit
(Anlage 1) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld – aufgeführten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange (Anlage 2) zur Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. N 25 – Isenbruch, Haverter Feld – aufgeführten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während
der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Herr
Jakobs erklärte sich für befangen und begab sich in den Zuhörerraum.
Herr Reyans ließ mangels Wortmeldungen
darüber abstimmen, ob über die Abwägungstabellen jeweils en bloc abgestimmt
werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 4
Enthaltungen
Anschließend
wurden die weiteren Abstimmungen durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
14
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
3 Enthaltungen