Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III -gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren einzuleiten und hierzu

 

             die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW) und

 

            die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW)

 

durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 26. November 2020 die Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – beantragt.

 

Es ist geplant, die Festsetzungen für den Bereich des WA 2 anzupassen, indem die Anzahl der Wohnungen je Gebäude auf maximal 2 festgesetzt wird sowie die GRZ von 0,4 auf 0,35 angepasst wird.

 

Das Plangebiet ist aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärt sich bereit, alle mit der Durchführung des Änderungsverfahrens entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Da im vorliegenden Fall die Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 BauGB für die Durchführung der Änderung im vereinfachten Verfahren gegeben sind, wird hierauf zurückgegriffen. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, darüber hinaus wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB u.a.  von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist ebenfalls nicht erforderlich.

 

 

Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja Stimmen

3 Nein Stimmen

0 Enthaltungen