Beschluss:
Es wird beschlossen, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Serviceportals für die Gemeinde Selfkant in Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.
Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vereinbarung redaktionell anzupassen, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung bedarf.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
19.11.2019 einstimmig beschlossen, der Einführung und dem Betrieb eines
Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen im
Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit zuzustimmen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit allen
kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.
Bei dieser interkommunalen Zusammenarbeit
wurde dem Kreis Heinsberg als Antragsteller gemäß der Richtlinie über die Förderung
der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen
(Förderrichtlinie IKZ NRW) im Mai 2020 eine Zuwendung in Höhe von 94.290,84 € bewilligt. Die per
Zuwendungsbescheid bewilligte Summe kommt allen kreisangehörigen Kommunen zu
Gute, da die durch das Serviceportal entstehenden Kosten grundsätzlich über die
Kreisumlage abgerechnet werden.
Dank der zügigen Implementierung der
Dienstleistungen in das Serviceportal und der guten Zusammenarbeit zwischen den
Kommunen und dem Kreis konnte das Portal bereits im September 2020 im Kreis
Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen in Betrieb genommen werden, was
medienwirksam durch alle Hauptverwaltungsbeamten bekannt gemacht wurde.
Die Abwicklung des Betriebes des gemeinsamen
Serviceportals soll wie o. g. durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
gem. § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) mit den
kreisangehörigen Kommunen erfolgen. Der Kreis verpflichtet sich, Aufgaben für
die übrigen Beteiligten durchzuführen (mandatierende Vereinbarung).
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Der Entwurf der
abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde vorab mit der
Bezirksregierung Köln abgestimmt. Die Bezirksregierung hat dabei bestätigt,
dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der vorgelegten Fassung
genehmigungsfähig ist.
Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister
über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig