Sachverhalt:
Am 1. Oktober 2020 ist das Gesetz zur
Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen
Haushalte im Land NRW in Kraft getreten.
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes berichtet der
Kämmerer im Haushaltsjahr 2020 der Gemeindevertretung vierteljährlich über die
finanzielle Lage.
Gemäß § 5 NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz
sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 die Haushaltsbelastungen
infolge der Covid-19-Pandemie durch Mindererträge bzw. Mehraufwendungen zu ermitteln
und gesondert zu erfassen.
Die so ermittelte Haushaltsbelastung ist als
außerordentlicher Ertrag in das Jahresergebnis einzustellen und als gesonderte
Bilanzposition zu aktivieren.
Die aktivierte Bilanzierungshilfe ist dann
beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre
abzuschreiben. Die Bilanzierungshilfe kann im Jahr 2025 auch Ganz oder in
Teilen gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Über die Entscheidung ist ein
Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen.
Mit der vorstehend erläuterten
Vorgehensweise werden somit alle Belastungen aus der Covid-19-Pandemie in 2020
vom regulären Jahresergebnis „ausgeklammert“ und müssen von den Kommunen ab
2025 langjährig abgeschrieben/refinanziert werden.
Die durch die Covid-19-Pandemie bedingten
Belastungen in 2020 werden aktuell auf rd. 400.000 Euro geschätzt. Diese
resultieren hauptsächlich aus einem deutlich verminderten Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer (- rd. 370.000 €) sowie Aufwendungen für Desinfektionsmittel,
Office- und VPN-Lizenzen (Homeoffice), Schutzmasken u.a. in Höhe von rd.
30.000,- Euro.
Insgesamt aber kann der Haushalt der
Gemeinde im Haushaltsjahr 2020 deutlich positiver abgewickelt werden als
ursprünglich geplant.
Insbesondere das Gewerbesteueraufkommen hat
sich im Jahresverlauf sehr „pandemieresistent“ entwickelt und liegt momentan
rd. 500.000 € über dem Haushaltsansatz von 1.550.000 Euro.
Der Kämmerer, Herr Wever, erstatte mündlich
Bericht zur finanziellen Lage gem. § 2 Abs. 2 NKF-COVID-19 -Isolierungsgesetz
NRW.