Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Änderung der Geschäftsordnung wird in der erarbeiteten Form zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Geschäftsordnung für Gemeindevertretung Selfkant wurde zuletzt im Jahr 2014 aktualisiert. Nach den Neuwahlen ist es sinnvoll, diese zu überarbeiten.

 

In der als Anlage beigefügten Fassung sind die Änderungen in rot markiert. Grundlage hierfür war auch die aktuelle Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

 

Die Mustergeschäftsordnung sieht eine Ladungsfrist von 7 Tagen vor. Dies wurde in die vorliegende Fassung übernommen.

 

Die restlichen Änderungen bestehen vor allem in einer Aktualisierung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

 

Die Leitlinien papierloser Sitzungsdienst wurden auf die aktuellen Gegebenheiten aktualisiert.

 

Herr Stassen beantragte in der vorgelegten Fassung der Geschäftsordnung die Ladungsfrist (§2) bei 10 Tagen und die Antragsfrist (§ 3) bei 20 Tagen zu belassen. Ansonsten sollen die Änderungen wie vorgelegt durchgeführt werden.

 

Hierüber ließ Herr Reyans abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei einer Enthaltung