Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Änderung der Hauptsatzung wird in der erarbeiteten Form zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Selfkant wurde zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert. Nach den Neuwahlen ist es sinnvoll, diese zu überarbeiten.

 

In der als Anlage beigefügten Änderungsfassung wurden verschiedene Regelungen geändert bzw. neu aufgenommen. Die Änderungen sind in rot markiert. Grundlage hierfür war auch die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

 

Zu aktualisieren waren neben marginalen, redaktionellen Änderungen die Höhe der Aufwandsentschädigungen in § 11 der Satzung. Neben dem Regelstundensatz in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wurde von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ausschussvorsitzenden einzelner Ausschüsse ein erhöhtes Sitzungsgeld zu zahlen (§ 11 Abs. 3 h)

 

Den Ausschussvorsitzenden des Bauausschusses und des Planungs- und Umweltausschusses steht nun je stattgefundener Sitzung eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 228,50 € zu.

 

Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen.

 

Herr Stassen beantragte die Streichung von § 3 Abs. 3 im Entwurf der Hauptsatzung.

 

Außerdem beantragte er, in § 11 Abs. 3 h) des Entwurfes für folgende Ausschussvorsitze ein Sitzungsgeld je Sitzung zu zahlen:

 

- Ausschuss für Gemeindeentwicklung

- Planungs- und Umweltausschuss

- Bauausschuss

- Ausschuss für Bildung, Schule und Sozialwesen

Ansonsten sollen die Änderungen in der vorgelegten Form übernommen werden

 

Hierüber ließ der Bürgermeister abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmnig bei 4 Enthaltungen