Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.10.2010 beantragte der Kulturverein Selfkant e.V. mit Sitz in Höngen die Aufnahme in das Vereinsregister der Gemeinde Selfkant und auf Gewährung einer jährlichen Vereinsbeihilfe. Das Schreiben war als Anlage beigefügt.

 

Als Begründung wurde angeführt, dass der Kulturverein Selfkant e.V. die Begegnungsstätte in Höngen nach der Fertigstellung im nächsten Jahr durch vielfältige Aktivitäten z.B. Lesungen, Ausstellungen, Vorträge und Begegnungen für Jung und Alt mit Leben füllen möchte.

 

Gemäß Punkt 1.2 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sind Vereine im Sinne dieser Richtlinien alle Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Selfkant haben, regelmäßig praktische Vereins- und Jugendarbeit leisten und deren Mitglieder überwiegend in der Gemeinde Selfkant wohnen. Diese Kriterien treffen auf den Kulturverein Selfkant e.V. zu. Bei positiver Auslegung der Richtlinien ist der Verein gem. Ziffer 2.3 der Richtlinien der Kategorie „Vereine der Brauchtum- und Heimatpflege“ zuzuordnen. Die Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sind nochmals als Anlage beigefügt.

 

Alle Fraktionen schlossen sich dem Beschlussvorschlag an.

 

Herr Baum ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Förderwürdigkeit des Kulturvereins Selfkant e.V. mit Sitz in Höngen wird anerkannt. In Anlehnung an die Reglungen zum Heimatverein Selfkant erhält der Kulturverein Selfkant e.V. jährlich ab dem Jahre 2011 eine Vereinsbeihilfe in Höhe von 100€..


einstimmig