Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 GO werden die Mitglieder der Gemeindevertretung vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung Ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Herr Christian Tellers und Frau Nicole Tellers waren bei der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung nicht anwesend. Die Verpflichtung ist nun nachzuholen.

 

Die einzuführenden Ratsmitglieder verpflichten sich wie folgt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.

So wahr mir Gott helfe.“

 

Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.

 

Die beiden Mitglieder der Gemeindevertretung wurden vom Bürgermeister verpflichtet und die Niederschriften hierzu wurden unterzeichnet.