Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Antrag wird begrüßt, wird aber aus zeitplanerischen Gründen abgelehnt.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 29.09.2020 beantragt die Fraktion Bündnis 90 die Grünen…

a)      die Berücksichtigung einer Ausgleichsfläche im Baugebiet in Form einer Bienen- und Blumenwiese mit regionsüblichem Streuobst

b)      bei der Gestaltung der Straßen einen Blühstreifen zu berücksichtigen, so dass das Baugebiet farblich aufgewertet wird und freundlicher wirkt.

c)       dass Ausgleichsflächen nicht irgendwo in NRW ausgewiesen werden.

 

 

Bei der Entwicklung von Baugebieten sind gemäß § 1 BauGB NRW u.a. die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Hierzu werden regelmäßig eine Artenschutzprüfung, ein Umweltbericht sowie ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag jeweils in Abstimmung mit den Fachbehörden erstellt. So auch bei diesem Bauleitplanverfahren (vgl. Anlagen zur Sitzungsvorlage 770/2020).

 

Hinweis zu a):

Ausweislich des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages (vgl. Sitzungsvorlage 770/2020) ist ein ermitteltes Defizit von insgesamt 18.338 Ökopunkten auszugleichen. Ein Anteil von 8.328 Ökopunkten wird bereits im Bebauungsplangebiet – u.a. auf der für einen möglichen Spielplatz vorgesehenen Fläche – ausgeglichen.

Es ist zu berücksichtigen, dass die beantragte Bienen- und Blumenwiese mit regionsüblichem Streuobst sehr pflegeintensiv ist und bedingt durch mögliche Gefahren durch Bienen- und Wespenstiche, nur eingeschränkt als Aufenthaltsfläche genutzt werden kann.  

 

 

 

 

 

Hinweis zu b):

Die Berücksichtigung von straßenbegleitenden Blühstreifen sollte aufgrund der daraus resultierenden Fahrbahnquerschnitte sowie der geänderten Kompensationsberechnung bereits zum Aufstellungsbeschluss gefordert werden. Eine Änderung zum Satzungsbeschluss würde nicht nur zu einer erneuten Offenlage und damit zu einem Zeitverlust in der Entwicklung und der Vermarktung der Grundstücke führen. Auch würden zusätzliche Kosten für die Änderung entstehen.

 

Hinweis zu c):

Ausweislich des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages sollen die restlichen 10.010 Ökopunkte nicht wie behauptet „irgendwo in NRW“ ausgewiesen werden. In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde soll ein ca. 500 m langer Abschnitt des Rodebaches zwischen dem Tüdderner Weg und der L47 entsiegelt werden.

 

 

Herr Corsten erklärte, dass der Antrag spät im Verfahren gestellt wurde.

 

Es bestand Einigkeit darüber, dass der Inhalt des Antrags grundsätzlich begrüßt wird, wegen des zeitlichen Ablaufs aber nicht durchgeführt werden solle.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

7 Enthaltungen