Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Turnhallenbenutzungsgebühren werden den Benutzern im Zeitraum vom 01.10.2019-30.09.2020 erlassen. Hiervon sind Gebühren bei Veranstaltungen gegen Entgelt ausgenommen

 


Sachverhalt:

 

Für die Benutzung der gemeindeeigenen Turnhallen in Höngen, Süsterseel und Tüddern ist durch den jeweiligen Verein eine Gebühr gemäß Gebührenordnung vom 29.04.2015 zu entrichten. Die Gebührenordnung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gebühren werden getrennt nach der Nutzung im Sommerplan (01.04.- 30.09.) bzw. im Winterplan (01.10.-31.03.) berechnet und werden einmal jährlich für die Zeit von Oktober des Vorjahres bis September des laufenden Jahres erhoben.

 

Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie wurden die Turnhallen ab dem 26.02.2020 geschlossen. Am 11.05.2020 wurde der Vereinssport in den Turnhallen unter strengen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder aufgenommen.

 

Unter normalen Umständen wären im Jahr 2019/2020 Einnahmen in Höhe von ca. 5.000,00 € für die Nutzung der Turnhallen durch hiesige Vereine entstanden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Berechnung der Turnhallenbenutzungsgebühren im Zeitraum vom 01.10.2019 – 30.09.2020 aufgrund der zeitweiligen Komplettschließung der Turnhallen und einer stark reduzierten Nutzung seit Mitte Mai 2020 auf den hälftigen Beitrag für die Nutzung zu verzichten. 

 

Hierdurch würden Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 2.500,00 € entstehen.

 

Der Bürgermeister erläuterte den Sachverhalt und erklärte, das beim Erlass der Gebühren Veranstaltungen gegen Entgelt ausgenommen werden sollten.

 

Herr Anton Meiers beantragte, die Benutzungsgebühren für den gesamten 12-Monats-Zeitraum zu erlassen.

 

Hierüber ließ der Bürgermeister abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig