Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die
während der Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwurfs zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 1) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
C.2 Die während der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 2) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
D Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S.
3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl.
I S. 1728), beschließt die
Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hatte mit Schreiben vom 18. Mai 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,87 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Höngen als Erweiterung des Baugebietes „Biesener Feld II“.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Höngen ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Biesener Feld II“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 (Vorlage 704/2020) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – beschlossen.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 2, Nrn. 192 und 193 ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 23-25/2020 vom 21. Juni 2020 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
23-25/2020 vom 21. Juni 2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 22. Juni 2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III -
unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.08.2020 (Vorlage 716/2020) beraten
und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 36/2020 vom
30. August 2020 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3
Abs. 2 BauGB, den Bebauungsplanentwurf Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen,
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 07.09.2020 bis
einschließlich 07.10.2020 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das
Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail oder im Internet
über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom
04.09.2020 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – der
Gemeinde Selfkant nebst Begründung und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf
Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III – in der Zeit vom 07.09.2020 bis
einschließlich 07.10.2020 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf
der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 36/2020 vom 30.08.2020
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?49949
abrufbar.
B. Beratung und Abwägung über während der Beteiligung der
Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 1) zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III –
aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Planauslegung gemäß § 3 Abs. 1 und 2
BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw.
während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 2) zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 53 – Höngen, Biesener Feld III –
aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Planauslegung gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Der
Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen.
Herr Anton Meiers erklärte, dass er zur
Abwägungstabelle der Beteiligung der Öffentlichkeit, Punkt 3.1.1 weiteren
Beratungsbedarf sehe. Hier wolle er über die Abwägungstabelle nicht en bloc
abstimmen.
Nach eingehender Diskussion über die
Stellungnahme und das Vorgehen stellte Herr Anton Meiers den Antrag, den
Satzungsbeschluss nicht zu fassen.
Hierüber ließ der Bürgermeister abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
15 Nein Stimmen
Der Antrag wurde somit abgelehnt.
Anschließend ließ der Bürgermeister darüber abstimmen, über die Abwägungstabelle mit Ausnahme des o.g. Stellungnahme en bloc abzustimmen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Da keine weiteren Wortmeldungen ergingen, ließ Herr Corsten über die Punkte C1 (ohne 3.1.1), C2 und D nach Verlesung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen