Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Am Kirchenfeld - die als Anlage beigefügte Satzung zur Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
Zur Sicherung der in der Sitzungsvorlage 753/2020 dargestellten gemeindlichen Planung ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB erforderlich.
Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und ließ mangels Wortmeldungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 2 Enthaltungen