Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Am Kirchenfeld - die als Anlage beigefügte Satzung zur Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB.

 


Sachverhalt:

 

Zur Sicherung der in der Sitzungsvorlage 753/2020 dargestellten gemeindlichen Planung ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB erforderlich.

 

Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und ließ mangels Wortmeldungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei 2 Enthaltungen