Beschluss:

Die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Für das Jahr 2021 hat die Kalkulation der Abfallgebühren eine Erhöhung ergeben. Aufgrund der durchzuführenden europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsverträge für die Zeit ab dem 01.01.2021 war bereits im Vorfeld aufgrund der Entwicklung der Kosten in der Abfalllogistik- und Entsorgungsbranche mit einer Steigerung der Gebühren um ca. 20 % zu rechnen.

Diese Preissteigerung der einzelnen Positionen (Sammlung, Transport, Behältermiete etc.) findet sich auch in der Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2021 wieder.

Die Abfallgebühren ab dem 01.01.2021 sind demnach wie folgt festzusetzen:

 

 

MGB

Insgesamt

Gebühr

Gebühr

 

rd. €/Jahr

2021

bislang in 2020

60l zwei-

        128,64 €

129,00 €

115,20 €

wöchentlich

60l vier-

67,83 €

68,04 €

60,00 €

wöchentlich

80l zwei-

171,51 €

172,06 €

144,00 €

wöchentlich

80l vier-

90,44 €

90,96 €

74,40 €

wöchentlich

120l zwei-

257,27 €

258,00 €

202,08 €

wöchentlich

120l vier-

135,66 €

136,06 €

103,20 €

wöchentlich

1.100l MGB

2.051,36 €

2.052,00 

1.704,00 €

zweiwöchentlich

120l

70,08 €

66,00 €

Biomüll

240l

88,08 €

99,00 €

Biomüll

70l Sack

8,00 €

7,00 €

Hausmüll

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch den Bürgermeister fragte Herr Martin Busch an, warum die Gebühr für die 240l Biotonne günstiger werde und ob man die Beträge in Zukunft auf volle Euro runden könne.

 

Herr Wever sagte zu die Begründung für Biotonne nachzureichen und in Zukunft die Rundung in Erwägung zu ziehen.

 

Anschließend ließ der Bürgermeister abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig