Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt:

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Am Kirchenfeld -gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren einzuleiten und hierzu

 

             die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW) und

 

            die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB NW)

 

durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Selfkant hat im Jahr 1994 den Bebauungsplan Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Am Kirchenfeld – aufgestellt. Die Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zeichnet sich durch Einzel- und Doppelhäuser aus und wird größtenteils als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt.

 

Um den Gebietscharakter auch zukünftig zu wahren, soll die Zahl der Wohneinheiten zukünftig begrenzt werden. In Einzelhäusern sollen maximal 2 Wohneinheiten zulässig sein und in Doppelhäusern 4. Weiterhin sollen die zulässigen Dachformen angepasst werden und auch moderne Ein- und Zweifamilienhäuser zugelassen werden, da sich die Baustile in den letzten Jahren verändert haben. Aus diesem Grund sollen zukünftig auch Flachdächer zulässig sein.

 

Gemäß des derzeitigen Planungsrechts ist die Errichtung von Gebäuden mit Flachdächern nicht möglich, so dass ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht.

 

Da im vorliegenden Fall die Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 BauGB für die Durchführung der Änderung im vereinfachten Verfahren gegeben sind, wird hierauf zurückgegriffen. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, darüber hinaus wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB u.a.  von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist ebenfalls nicht erforderlich.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister übe den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei 2 Enthaltungen