Beschluss: einstimmig beschlossen

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 der Hauptsatzung wurde von der Gemeindevertretung für jede Ortschaft ein Ortsvorsteher gewählt. Die räumliche Abgrenzung der Ortschaften ergibt sich aus dem als Anlage der Hauptsatzung beigefügten Verzeichnis wie folgt:

 

 

-       Havert mit Stein

-       Hillensberg

-       Höngen mit Großwehrhagen, Kleinwehrhagen und Dieck

-       Isenbruch

-       Millen mit Millen-Bruch

-       Saeffelen und Heilder

-       Schalbruch

-       Süsterseel

-       Tüddern

-       Wehr

  

Ortsvorsteher wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen im Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Erzielt eine Partei in einem Gemeindebezirk die absolute Mehrheit, so kann der Rat praktisch eine vom Vertrauen dieser Partei getragene Person zum Ortsvorsteher wählen.

 

Da die Ortsvorsteher für das Gebiet ihrer jeweiligen Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, waren sie nach den Vorschriften der GO NW zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Zunächst waren die Ortsvorsteher für die insgesamt 10 Gemeindeteile zu wählen. Anschließend waren die Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Der Bürgermeister erklärte, dass es auch hier einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Ernennung der Ortsvorsteher gebe. Er fragte nach, ob es andere Vorschläge gebe. Dies war nicht der Fall,

 

Über den gemeinsamen Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsvorsteher ließ Herr Reyans abtimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

 

Anschließend wurden die gewählten Ortsvorsteher nach vorne gebeten und die Ernennungsurkunden wurden verlesen. Sie leisteten den Diensteid, bestätigten den Erhalt ihrer Urkunden und Unterzeichneten die jeweiligen Niederschriften.