Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Sachverhalt:

 

Die Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters erfolgte durch den Altersvorsitzenden (§ 65 Abs. 3 GO).

 

Gemäß § 46 LBG hat der Beamte den folgenden Diensteid zu leisten:

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Herr Bürgermeister Reyans wurde von Herrn Fehlen in feierlicher Form vereidigt und in sein Amt eingeführt. Anschließend wurde die Niederschrift hierüber unterzeichnet.

 

Dann übernahm der Bürgermeister die Sitzungsleitung.