Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


ALLGEMEINES

 

 

Entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wurde die Gemeindevertretung zu ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl vom bisherigen Bürgermeister einberufen.

 

Gemäß § 47 Abs. 1 GO NW muss die erste Sitzung innerhalb von sechs Wochen nach der Beginn der Wahlzeit stattfinden. Die Sitzung ist bis zur Einführung des neu gewählten Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden (Lambert Fehlen) zu leiten.

 

Bei seiner Abwesenheit oder Verweigerung würde das nächstältere Mitglied der Gemeindevertretung die Sitzungsleitung übernehmen.

 

Herr Fehlen eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden.