Beschluss:
Die Mitglieder der Organe von Verbänden und sonstigen Gremien werden wie im vorlegten gemeinsamen Wahlvorschlag bestellt.
Sachverhalt:
Bei unmittelbaren Beteiligungen vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in den Organen der nachgenannten Verbände sowie sonstigen Gremien. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Gemeinde dazuzählen.
Sofern der Rat zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen hat, ist eine Wahl nach § 50 Abs. 3 GO (Hare/Niemeyer) durchzuführen. Ist nur eine Person zu wählen, so ist diejenige Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Nach § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Es ist in allen Fällen auf volle Personenzahlen mathematisch auf- bzw. abzurunden.
Die Gemeinde Selfkant gehört folgenden Verbänden bzw. sonstigen Gremien an und ist berechtigt, Mitglieder zu den entsprechenden Organen zu entsenden:
Gesamtschulzweckverband Gangelt-Selfkant
Verbandsversammlung
5
Mitglieder, darunter der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r
Bedienstete/r.
Immobilienverwaltungszweckverband
Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant
(früher: Sonderschulzweckverband)
Verbandsversammlung
3 Mitglieder, darunter der
Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für
den Kreis Heinsberg mbH
Gesellschafterversammlung
3 Mitglieder, darunter der Bürgermeister
oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.
Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister
laut Gesellschaftervertrag
Aufsichtsrat
Bürgermeister als Vorsitzender und
bisher 10 Mitglieder
Verbandswasserwerk Gangelt GmbH
Gesellschafterversammlung
3 Mitglieder, darunter der Bürgermeister
oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.
Aufsichtsrat
1 Mitglied
Kreiswerke Heinsberg GmbH
Gesellschafterversammlung
1 Mitglied
Aufsichtsrat
1 Mitglied im Wechsel mit der Gemeinde
Waldfeucht und der Stadt Wassenberg (ein Vorschlag zur Einteilung wird in der
Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister unterbreitet).
|
Name |
Vorname |
Vertreter |
Partei |
1 |
BM Reyans |
Norbert |
Wever, Stefan |
Verwaltung |
WestVerkehr
GmbH
Aufsichtsrat
1 Mitglied im Wechsel mit den Gemeinden
Gangelt und Waldfeucht
Zweckverband
„Der Selfkant“
Verbandsversammlung
3 Mitglieder, darunter der Bürgermeister
oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.
Lokale Aktionsgruppe „Westzipfelregion
e.V.“
Mitgliederversammlung
6 Mitglieder, darunter der Bürgermeister
oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.
Hinweis: Bei der Gründung des Vereins in 2016
wurde folgendes beschlossen: „In die Mitgliederversammlung wird durch
einheitlichen Wahlvorschlag wegen einer breiten politischen Beteiligung je ein
Ratsmitglied jeder Fraktion entsandt.“
Zweckverband
Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Regionaler Beirat für den Kreis Heinsberg im AVV
1 Mitglied
EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Beirat
1 Mitglied
Rat der Tageseinrichtungen für Kinder
Für die Kindergärten der in
gemeindlicher Trägerschaft befindlichen Kindergärten in Schalbruch und Wehr sind vom
Kindergartenträger zu bestellende
Vertreter/innen zu wählen.
Nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes
(KIBIZ) bilden der Träger und in der
Einrichtung pädagogisch tätige Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der
Tageseinrichtung. Dem Träger ist es freigestellt, wie viele Vertreter/innen
entsandt werden.
Kindergarten
Schalbruch
3 Mitglieder, darunter der Bürgermeister
oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.
Kindergarten
Wehr
2 Mitglieder, darunter der
Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.
GREEN Gesellschaft für
regionale und erneuerbare Energie mbH
Gesellschafterversammlung
1 Mitglied
Prüfungsausschuss
1 Mitglied (ein/e Vertreter/in des
Kreises Heinsberg sowie die Gemeinde Selfkant haben sich auf ein/e
Mitglied/Vertreter/in zu einigen).
Lokale Aktionsgruppe „Der Selfkant“
Mitgliederversammlung
7 Mitglieder, darunter der
Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r.
Der Bürgermeister wies erneut auf den gemeinsamen Wahlvorschlag hin und fragte nach, ob es andere Vorschläge gebe. Dies war nicht der Fall. Nach Klärung von Detailfragen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig