Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

 

Herr Heinz-Hubert Ruers wird zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters und Herr Josef Werny zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei einer Enthaltung

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 GO wählte der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Wählbar zu Stellvertretern des Bürgermeisters sind nur Mitglieder des Rates, da der Rat die Stellvertreter „aus seiner Mitte“ zu wählen hat. Personen, die dem Rat nicht angehören, sind daher nicht wählbar.

 

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie viele Stellvertreter zu wählen sind, mindestens jedoch sind zwei Stellvertreter zu wählen. Die diesbezügliche Entscheidung liegt im Ermessen des Rates und ist daher vorher festzulegen. Es war bisher üblich und nach der Praxiserfahrung auch ausreichend, zwei Stellvertreter des Bürgermeisters vorzusehen. 

 

Anschließend sind aus der Mitte des Rates Wahlvorschläge zu unterbreiten. Fraktionen, mehrere Fraktionen gemeinsam, Gruppen von Ratsmitgliedern und einzelne Ratsmitglieder können Listen mit den von ihnen vorgeschlagenen Bewerbern einreichen.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt ab seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

 

Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und ließ mangels anderer Vorschläge zunächst darüber abstimmen, dass 2 Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt werden.

 

Beschluss:

 

Die Anzahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird auf 2 festgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Daraufhin erläuterte Herr Reyans, dass ein gemeinsamer Wahlvorschlag über die Besetzung der Positionen vorliege. Er fragte nach, ob es noch weitere Vorschläge gebe. Dies war nicht der Fall.

 

Über den gemeinsamen Wahlvorschlag war in geheimer Wahl zu entscheiden.

 

Herr Wever und Herr Bienwald wurden mit der Durchführung der Wahl beauftragt. Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden in alphabetischer Reihenfolge einzeln aufgerufen und gaben ihre Stimme ab.

 

Nach Auszählung der Stimmen wurde das Ergebnis er Wahl bekannt gegeben.