Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Sachverhalt:

 

Der Bürgermeister übernahm die Sitzungsleitung und verpflichtete gemäß § 67 Abs. 3

GO die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Die einzuführenden Ratsmitglieder verpflichteten sich wie folgt :

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.

So wahr mir Gott helfe.“

 

Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.

 

Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung erhoben sich von Ihren Sitzen und wurden vom Bürgermeister verpflichtet. Hierüber wurde eine Niederschrift gefasst.