Sitzung: 02.12.2010 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 598/2010
b) Beschluss:
1.
„Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt, im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens
zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Im Hasenfeld -, die textlichen
Festsetzungen wie folgt zu ergänzen:
a) Terrassenüberdachung
„Eine Überschreitung der hinteren
Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse
wird zugelassen. Von diesen
Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“
b) Geländehöhen
Bezugspunkt (BP) ist
die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche
(Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren
Grundstücksflächen, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche
ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe
(BP) sind zulässig.“
2. Zum 1.
Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Im Hasenfeld
-
-
die Beteilung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
-
die Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
-
die Offenlage
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
a) Sachverhalt
Zwecks Synchronisierung
mit den übrigen rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Selfkant wird
vorgeschlagen, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Im Hasenfeld – um
die in nachstehend aufgeführter Beschlussempfehlung genannten Festsetzungen zu
ergänzen.
Mangels Diskussionsbedarf wurde über den
Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme