Beschluss:
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2019 wird gemäß § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW beschlossen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Selfkant hat gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 KomHVO NRW im
Falle der Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und
eines Gesamtlageberichtes einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Der
Beteiligungsbericht ist als Anlage beigefügt.
Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig