Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2019 wird gemäß § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW beschlossen.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Selfkant hat gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 KomHVO NRW im Falle der Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Beteiligungsbericht ist als Anlage beigefügt.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig