Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2019 mit der Bilanzsumme von 86.680.701,34 € fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 270.004,14 € wird mit einem Anteil von 49.048,89 € der Ausgleichsrücklage und mit einem Anteil von 220.955,25 € der Allgemeinen Rücklage entnommen.
b) Die
Gemeindevertretung erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den
festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2019 vorbehaltlos Entlastung.
Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.10.2018 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2019 geprüft.
Der
entsprechende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk werden Ihnen in gebundener
Fassung postalisch übersandt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2020 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.
Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und erklärte, dass er zu Punkt b) des Beschlusses nicht mitstimmen werden. Weitere Wortmeldungen ergingen nicht.
Abstimmungsergebnis:
zu a) einstimmig
zu b) einstimmig