Beschluss:
Die Beschlussempfehlung wurde abgelehnt.
Ein Bewohner des in Rede stehenden Bebauungsplangebietes beabsichtigt in seinem Einfamilienhaus in einem Raum eine Massagepraxis, die unter die Gattung der so genannten „freien Berufe“ fällt, einzurichten.
Die Behandlungen werden immer nur an einer einzelnen Person ausgeführt, eine Behandlung dauert ca. 1 Stunde, so dass max. 8 Behandlungen pro Arbeitstag ausgeführt werden. Ausreichend Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden bzw. werden angelegt.
Da die Nutzung gemäß Ziffer 1 der textlichen Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes nicht zulässig ist, wird beantragt, diesen Bebauungsplan dergestalt zu ändern, dass die angestrebte Nutzung zulässig ist.
Diese textlichen Festsetzungen lauten unter Ziffer 1 wie folgt:
1. Ausnahmen gem. § 4 (2) und § 4 (3)
BauNVO
Von den im allgemeinen Wohngebiet zugelassenen Nutzungsarten sind
nicht zulässig
Nr. 2 die de Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und
Speisewirtschaften,
sowie nicht störende Handwerksbetriebe
Nr. 3 Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
sportliche
Zwecke.
Im allgemeinen Wohngebiet sind keine Ausnahmen gem. § 4 (3) BauNVO
zulässig.
Es wird vorgeschlagen, die textlichen Festsetzungen dahingehend zu ändern, dass vor den Nutzungsarten nach Ziffer 1 Nr. 3 lediglich die Nutzungsart „sportliche Zwecke“ ausgeschlossen bleibt.
Herr Dr. Kambartel
(Pro Selfkant) beantragte, die Gewerbe entsprechend zuzulassen, da in anderen
Baugebieten gleichartig entschieden worden ist. Zudem sah er hier kein
störendes oder emissionreiches Gewerbe. Herr Schürgers schloss sich der Meinung
im Namen der FDP-Fraktion an.
Herr Stassen erklärte
im Namen der CDU-Fraktion, dass den Bewohnern der Baugebiete bei Ansiedlung
bekannt war, dass ein entsprechendes Gewerbe nicht zulässig ist. Hierdurch soll
der Charakter des Wohngebietes auch nicht verändert werden. Der Antrag stand erstmals in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 7. Oktober 2010 zur Tagesordnung und wurde mit der
Maßgabe vertagt, „dass die Verwaltung beauftragt wurde, die nicht störenden
Handwerksbetriebe zu konkretisieren bzw. zu erläutern.“
Zunächst wurde über
den Antrag von Pro Selfkant abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
20 Nein-Stimmen
Anschließend wurde über die Beschlussempfehlung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
20 Nein-Stimmen