Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung, die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Selfkant vom 23. Februar 2007 zu beschließen mit der Maßgabe, dass der Beitrag für Wirtschaftswege auf 30 v.H. festgesetzt wird.

 


In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Februar 2007 wurde die damals vorgelegte Satzungsänderung beschlossen, mit Ausnahme der auch zunächst vorgesehenen Einbeziehung der Wirtschaftswege.

 

Die damalige Sitzungsniederschrift sowie die begründenden Unterlagen waren der in der Gemeindevertretersitzung am 13. Juli 2010 zur Tagesordnung gestellten Sitzungsvorlage  als Anlage beigefügt.

 

Vor dem Hintergrund der Finanzlage der Kommune und aufgrund des Wegfalls der damaligen Nichtberücksichtigung – die Wirtschaftswege im Rahmen der „Flurbereinigung B 56n“ sind inzwischen vollständig ausgebaut – ist entsprechend der damaligen Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes und aus Gründen der Rangfolge der Einnahmenbeschaffung die beigefügte Satzungsänderung erforderlich.

 

Die Gemeindevertretung hat die Beschlussfassung in ihrer Sitzung am 13. Juli 2010 mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates die Höhe des Anteils der Beitragspflichtigen beim Ausbau von Wirtschaftswegen in Vergleichsgemeinden erfragen soll.

 

Ergebnis dieser Befragung war, dass derzeit noch keine kreisangehörige Kommune Beiträge nach § 8 KAG für den Ausbau von Wirtschaftswegen erhebt.

 

Herr Bürgermeister Corsten ergänzte die vorliegende Satzung im § 1 Abs.2  um folgende Ausführung zu erweitern:

 

„Das Gleiche gilt für die aufgrund öffentlich-rechtlicher Entschließung der Gemeinde bereit gestellten Straßen, Wege, und Plätze (insbesondere Wirtschaftswege).“

 

 

Herr Heinz-Hubert Ruers (CDU)  führte aus, dass die Beteiligung bei Wirtschaftswegen bei 30 v.H. in einer Ausbaubreite von 3,5 m liegen sollte, da gerade die ortsnahen Feldwege vermehrt nicht von Landwirten genutzt werden.

 

Herr Peters (SPD) beantragte, ein Differenzierung zwischen Wirtschaftswege (Beitrag 65 v.H.)  oder Radwege/Wirtschaftswege (Beitrag 30v.H.).

 

Herr Schürgers (FDP) beantragte ebenfalls den Beitrag der Anlieger auf 30 v. H. festzusetzen.

 

Herr Dr. Kambartel (Pro Selfkant) erkannte ebenfalls die Notwendigkeit der Beteiligung der Anlieger und beantragte, den Beitrag wie vorgeschlagen bei 65v.H. zu belassen. Der Beitrag entspreche dem der übrigen Anlieger in der Ortslage.

 

Es ergab sich eine rege Diskussion über der Höhe des Beitrages.

 

Zunächst wurde über den Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

13 Nein-Stimmen

 


Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

8 Nein-Stimmen

1 Enthaltung