Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschloss, die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Selfkant vom 23. Februar 2007 zu beschließen mit der Maßgabe, dass der Beitrag für Wirtschaftswege auf 30 v.H. festgesetzt wird.

 


In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Februar 2007 wurde die damals vorgelegte Satzungsänderung beschlossen, mit Ausnahme der auch zunächst vorgesehenen Einbeziehung der Wirtschaftswege.

 

Vor dem Hintergrund der Finanzlage der Kommune und aufgrund des Wegfalls der damaligen Nichtberücksichtigung – die Wirtschaftswege im Rahmen der „Flurbereinigung B 56n“ sind inzwischen vollständig ausgebaut – ist entsprechend der damaligen Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes und aus Gründen der Rangfolge der Einnahmenbeschaffung die Satzungsänderung erforderlich.

 

Die Gemeindevertretung hat die Beschlussfassung in ihrer Sitzung am 13. Juli 2010 mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates die Höhe des Anteils der Beitragspflichtigen beim Ausbau von Wirtschaftswegen in Vergleichsgemeinden erfragen soll.

 

Ergebnis dieser Befragung war, dass derzeit noch keine kreisangehörige Kommune Beiträge nach § 8 KAG für den Ausbau von Wirtschaftswegen erhebt.

 

Herr Peters (SDP) ging die Beschlussempfehlung nicht weit genug, die Beteiligung  der Anlieger sei mit 30 % zu gering. Daher werden Sie dem Antrag nicht zustimmen.

 

Die Fraktion ProSelfkant war gleicher Meinung. Es sollte ein Beitrag von 65 v.H. entsprechend vergleichbarer Straßen in der Satzung gefordert werden.

 

Zunächst wurde über den Antrag von  Pro Selfkant abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

17 Nein-Stimmen


Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

  6 Nein-Stimmen