Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

           

            Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie            die Offenlage beschließt die Gemeindevertretung zwecks Ergänzung der      textlichen Festsetzung um den Passus

 

            „Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks   Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen     Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt“,

 

            die

            6.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 1   -   Tüddern, gegenüber dem Rathaus

            6.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 3   -   Havert., Auf den Hoecken

            7.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 4   -   Tüddern, Auf Höfgen

            2.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 7   -   Millen

            3.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 8   -   Süsterseel, Am Sportplatz

            3.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 9   -   Süsterseel, Waldstraße

            2.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 10 -   Hillensberg, Im Langental

            2.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 11 -   Höngen, An Dilia

            4.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 13 -   Tüddern, Kirchenfeld

            4.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 22 -   Schalbruch, Heidfeld

            4.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 25 -   Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen

            6.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 26 -   Tüddern, An der Sandgrube

            4.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 27 -   Süsterseel, Alte Bahn

            4.  Änder. des Bebauungsplanes Nr. 28 -   Höngen, Biesener Feld

            2. Änder. des Bebauungsplanes Nr. 32 -    Tüddern, In der Raute

            4. Änder. des Bebauungsplanes Nr. 5/98 – Wehr, Kuhweide

 

            gemäß §10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.

 


A.        Verfahrensstand

 

Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 28. Januar 2010 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung der Bebauungspläne

 

Nr. 1    -    Tüddern – gegenüber dem Rathaus -, 6. Änderung

Nr. 3    -    Havert – Auf den Hoecken -, 6. Änderung

Nr. 4    -    Tüddern – Auf Höfgen -, 7. Änderung

Nr. 7   -    Millen, 2. Änderung

Nr. 8   -    Süsterseel – Am Sportplatz -, 3. Änderung

Nr. 9   -    Süsterseel – Waldstraße -, 3. Änderung

Nr. 10 -    Hillensberg – Im Langental -, 2. Änderung

Nr. 11 -    Höngen – An Dilia -, 2. Änderung

Nr. 13 -    Tüddern – Kirchenfeld -, 4. Änderung

Nr. 22 -    Schalbruch – Heidfeld -, 4. Änderung

Nr. 25 -    Saeffelen -   Auf dem Bildersträßchen – 4. Änderung

Nr. 26 -    Tüddern -  An der Sandgrube -, 6. Änderung

Nr. 27 -    Süsterseel -  Alte Bahn -, 4. Änderung

Nr. 28 -    Höngen -  Biesener Feld -, 4. Änderung

Nr. 32 -    Tüddern -  In der Raute -, 2. Änderung

Nr. 5/98 – Wehr – Kuhweide -, 4. Änderung

 

Beschlossen. Die Änderungen umfassen die folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen zu den vorgenannten Plänen:

 

Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 6-7/2010 am 21. Februar 2010 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 6-7/2010 vom 21. Februar 2010 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zu den Änderungen vom 1. März 2010 bis einschließlich 1. April 2010 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 5. Februar 2010 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30. April 2010 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zu den Änderungen in der Zeit vom 6. April 2010 bis einschließlich 6. Mai 2010 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 6-7/2010 vom 21. Februar 2010 öffentlich bekannt gemacht.

 

B.        Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Vor Beratungsbeginn erklärten Ernst Grein (FDP), Rolf Cleven (CDU) und Mario Grüters ( ProSelfkant) ihre Befangenheit.

 

Da die Thematik in vorherigen Sitzungen ausführlich beraten wurde, ergab sich kein weiterer Beratungsbedarf und es wurde unverzüglich über den Verfahrensbeschluss abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig