Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Änderungssatzung wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen des Klageverfahrens gegen die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant bemängelte das Gericht die Regelung über die Festsetzung und Fälligkeiten der Gebühren im § 5 der Satzung. Hier heißt es, dass die Gebühr innerhalb eines Monats nach Zugang des Abgabenbescheides fällig ist. Gibt der Abgabenbescheid andere Fälligkeitstermine an, so gelten diese. Der Zusatz über die abweichenden Fälligkeitstermine ist laut Ansicht des Gerichts unzulässig und deshalb ersatzlos zu streichen.

 

 


Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig