Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verkehrsfläche (Gem. Tüddern, Flur 1, Flurstücke 131 u. 133) der Vollmühle wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.


Sachverhalt:

Im Zuge eines Bauvorhabens am Abzweig der Straße Vollmühle wurde die Widmungseigenschaft der Straße überprüft. Dabei konnte nicht nachvollzogen werden, ob dieses Teilstück gewidmet ist.

 

Daher sollen vorsorglich die beiden bereits fertiggestellten Verkehrsflächen, Gem. Tüddern, Flur 1, Flurstücke 131 u. 133 (siehe Anlage), dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig