Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der vom Kreis Heinsberg geplanten Entsiegelung des Rodebaches (Gemarkung Süsterseel, Flur 4, Nr. 9) zwischen der GV 7 (Jabeeker Weg) und der L47 (ehemalige B56) in Höhe Süsterseel zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreis Heinsberg plant in Abstimmung mit der Gemeinde Selfkant, neben der „großen Renaturierung“ des Rodebachs zwischen Wehr und Tüddern, weitere Maßnahmen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sowie von Naturschutz und Landschaftspflege umzusetzen. Der Rodebach ist aufgrund seiner mit Beton befestigen Sohle das naturfernste Gewässer im Kreisgebiet. Die über die Jahre gestiegene Wasserqualität eröffnet jedoch weitaus größere Entwicklungsperspektiven für ein artenreiches Gewässer als dies in der Vergangenheit der Fall war. Das Prinzip der Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, Gewässer ökologisch durchgängig zu gestalten, sodass insbesondere wandernde Arten sich verbreiten können. Abschnitte mit Betonsohle stehen dem, genauso wie Wehre oder Querbauten, entgegen. Es reicht daher nicht, punktuell etwas zu verbessern, sondern es muss schrittweise ein insgesamt ökologisch strukturreiches Gewässer geschaffen werden. Hierauf beruht das Prinzip von Strahlursprüngen und Strahlwegen, also Bereichen mit hoher bis mittlerer ökologischer Wertigkeit, wie es die Wasserrahmenrichtlinie vorsieht. Zur Erreichung einer ökologischen Verbesserung ist eine Entnahme der Betonsohle unentbehrlich.

Aus fördertechnischen Gründen musste die geplante „große Renaturierung“ des Rodebachs zwischen Wehr und Tüddern (Sitzungsvorlage 517/2018, GV 12.12.2018) leider auf das Jahr 2021 verschoben werden. Die Bezirksregierung konnte einem Antrag auf förderunschädlichen Maßnahmenbeginn im November 2019 wegen der unklaren Haushaltslage auf Landesebene nicht zustimmen. Wegen der einzuhaltenden Rodungszeiten im Winter braucht diese Maßnahme entsprechend lange Vorlaufzeit. Mit den Rodungen kann daher nun frühestens im Spätherbst 2020 begonnen werden, sodass sich der frühestmögliche Baubeginn mit geeigneten Bodenverhältnissen auf den Sommer 2021 verschiebt.

Der Abschnitt des Rodebachs zwischen der GV 7 (Jabeeker Weg) und der L47 (ehemalige B56) in Höhe Süsterseel würde sich für eine „kleine Renaturierung“ im Sinne einer Entsiegelung mit örtlicher Aufweitung des Profils auf ca. 1000 m eignen (vgl. Lageplan in der Anlage). Hierzu müssten rd. 1350 t Beton entnommen und entsorgt

 

 

bzw. dem Recycling zugeführt werden. Da hier praktisch kein Baumbestand entnommen werden muss, könnte eine solche Maßnahme in der 2. Jahreshälfte 2020 als vorweggenommene Alternative zur „großen Renaturierung“ durchgeführt werden. Dies unterstellt, dass das Land – nach zwischenzeitlicher Rechtskraft des Haushalts – vor Auftragserteilung einem förderunschädlichen Maßnahmenbeginn stattgeben würde. Eine Förderung durch das Land vorausgesetzt, würde der Kreis den Eigenanteil aus Ersatzgeldern der unteren Naturschutzbehörde bestreiten. Die Maßnahme würde nach einer ersten Einschätzung etwa 300.000,- € kosten. Da eine solche Maßnahme im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden kann und im Prinzip auch in Teilabschnitten realisiert werden könnte, ist sie vergleichsweise schnell umsetzbar und flexibel in der Länge des Ausbaus und in der Finanzierung. Von daher soll versucht werden, die Entsiegelung des Rodebachs im Abschnitt zwischen der GV 7 (Jabeeker Weg) und der L47 (ehemalige B56) in Höhe Süsterseel in der 2. Jahreshälfte 2020 durchzuführen. Als Eigentümerin und Unterhaltungspflichtige des Rodebachs ist die Zustimmung der Gemeinde Voraussetzung für die Maßnahme. Die Kosten für die Maßnahme sowie Planung und Bauleitung würde der Kreis Heinsberg übernehmen.

 

Herr Corsten führte in das Thema ein und bat um Wortmeldungen. Herr Stassen fragte an, ob es schon eine Planung gebe. Herr Schmell antwortete hierauf und umriss die Maßnahme kurz. 

 

Anschließend ließ der Bürgermeister über dem Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig