Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der vom Kreis Heinsberg geplanten Entsiegelung des Rodebaches (Gemarkung Süsterseel, Flur 4, Nr. 9) zwischen der GV 7 (Jabeeker Weg) und der L47 (ehemalige B56) in Höhe Süsterseel zu.
Sachverhalt:
Der Kreis Heinsberg plant in Abstimmung mit der Gemeinde Selfkant, neben
der „großen Renaturierung“ des Rodebachs zwischen Wehr und Tüddern, weitere
Maßnahmen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sowie von Naturschutz und
Landschaftspflege umzusetzen. Der Rodebach ist aufgrund seiner mit Beton
befestigen Sohle das naturfernste Gewässer im Kreisgebiet. Die über die Jahre
gestiegene Wasserqualität eröffnet jedoch weitaus größere
Entwicklungsperspektiven für ein artenreiches Gewässer als dies in der
Vergangenheit der Fall war. Das Prinzip der Wasserrahmenrichtlinie sieht vor,
Gewässer ökologisch durchgängig zu gestalten, sodass insbesondere wandernde
Arten sich verbreiten können. Abschnitte mit Betonsohle stehen dem, genauso wie
Wehre oder Querbauten, entgegen. Es reicht daher nicht, punktuell etwas zu
verbessern, sondern es muss schrittweise ein insgesamt ökologisch
strukturreiches Gewässer geschaffen werden. Hierauf beruht das Prinzip von
Strahlursprüngen und Strahlwegen, also Bereichen mit hoher bis mittlerer
ökologischer Wertigkeit, wie es die Wasserrahmenrichtlinie vorsieht. Zur Erreichung
einer ökologischen Verbesserung ist eine Entnahme der Betonsohle unentbehrlich.
Aus fördertechnischen Gründen
musste die geplante „große Renaturierung“ des Rodebachs zwischen Wehr und
Tüddern (Sitzungsvorlage 517/2018, GV 12.12.2018) leider auf das Jahr 2021
verschoben werden. Die
Bezirksregierung konnte einem Antrag auf förderunschädlichen Maßnahmenbeginn im
November 2019 wegen der unklaren Haushaltslage auf Landesebene nicht zustimmen.
Wegen der einzuhaltenden Rodungszeiten im Winter braucht diese Maßnahme
entsprechend lange Vorlaufzeit. Mit den Rodungen kann daher nun frühestens im
Spätherbst 2020 begonnen werden, sodass sich der frühestmögliche Baubeginn mit
geeigneten Bodenverhältnissen auf den Sommer 2021 verschiebt.
Der Abschnitt des Rodebachs zwischen der GV 7 (Jabeeker Weg) und der L47
(ehemalige B56) in Höhe Süsterseel würde sich für eine „kleine Renaturierung“
im Sinne einer Entsiegelung mit örtlicher Aufweitung des Profils auf ca. 1000 m
eignen (vgl. Lageplan in der Anlage).
Hierzu müssten rd. 1350 t Beton entnommen und entsorgt
bzw. dem Recycling zugeführt werden. Da hier praktisch kein Baumbestand
entnommen werden muss, könnte eine solche Maßnahme in der 2. Jahreshälfte 2020
als vorweggenommene Alternative zur „großen Renaturierung“ durchgeführt werden.
Dies unterstellt, dass das Land – nach zwischenzeitlicher Rechtskraft des
Haushalts – vor Auftragserteilung einem förderunschädlichen Maßnahmenbeginn
stattgeben würde. Eine Förderung durch das Land vorausgesetzt, würde der Kreis
den Eigenanteil aus Ersatzgeldern der unteren Naturschutzbehörde bestreiten.
Die Maßnahme würde nach einer ersten Einschätzung etwa 300.000,- € kosten. Da
eine solche Maßnahme im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden
kann und im Prinzip auch in Teilabschnitten realisiert werden könnte, ist sie
vergleichsweise schnell umsetzbar und flexibel in der Länge des Ausbaus und in
der Finanzierung. Von daher soll versucht werden, die Entsiegelung des
Rodebachs im Abschnitt zwischen der GV 7 (Jabeeker Weg) und der L47 (ehemalige
B56) in Höhe Süsterseel in der 2. Jahreshälfte 2020 durchzuführen. Als
Eigentümerin und Unterhaltungspflichtige des Rodebachs ist die Zustimmung der
Gemeinde Voraussetzung für die Maßnahme. Die Kosten für die Maßnahme sowie
Planung und Bauleitung würde der Kreis Heinsberg übernehmen.
Herr Corsten führte in das Thema ein und bat um Wortmeldungen. Herr
Stassen fragte an, ob es schon eine Planung gebe. Herr Schmell antwortete
hierauf und umriss die Maßnahme kurz.
Anschließend ließ der Bürgermeister über dem Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig