Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Ermächtigungsübertragungen von 2019 nach 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Der Bürgermeister hat mit Zustimmung der Gemeindevertretung (Sitzungsvorlage 613/2019 vom 06.11.19) Grundsätze zur Ermächtigungsübertragung bestimmt. Übertragbar sind Ermächtigungen demnach nur bei investiven Auszahlungen. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

Die Übertragungen erhöhen die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2020 und führen somit im Jahr 2020 zu einem höheren Liquiditätsabfluss, als in der Haushaltsplanung für dieses Jahr dargestellt ist. Da sie aber im Haushalt 2019 eingeplant waren, handelt es sich bei Betrachtung beider Jahre nur um eine Verschiebung.

 

Nach der kurzen Einführung durch den Bürgermeister fragte Herr Werny nach, was unter der Position „Grünanlagen Saeffelen“ zu verstehen sei. Herr Corsten erklärte die Bewandtnis und dass hierzu ein Gutachten über den Wert in Auftrag gegeben werde. Herr verdeutlichte Nocheinmal, dass für weitere Entscheidungen natürlich noch ein Beschluss der Gemeindevertretung eingeholt werde.

 

Herr Martin Busch fragte nach weiteren Angaben zur Position „Polder Schümm“. Herr Schmell erläuterte die Position näher.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

entfällt