Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragestunde für Einwohner

 

Gem. § 48 GO (Gemeindeordnung NW) in Verbindung mit § 18 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant ist in jeder zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Fragestunde für Einwohner einzurichten. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten der Gemeinde Selfkant beziehen.

 

Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

Eine Anwohnerin des Höngener Wegs fragte an, ob bei den Arbeiten vor Ort auch Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen getroffen werden. Herr Bienwald nahm hierzu Stellung: Die Gemeinde Selfkant und der Kreis Heinsberg sehen aufgrund der Situation vor Ort keine Möglichkeit, effektive Maßnahmen zu treffe. Unfallgeschehen ist dort nicht zu verzeichnen. Eine Geschwindigkeitsmessung soll erfolgen.

 

Der Bürgermeister sagte zu, die Problematik noch einmal zu betrachten.