Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (Ländliches Wegenetzkonzept) vom 24.10.2019 den Kofinazierungsanteil in Höhe von 13.095,95 €.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschlussfassung vom 12. Juni 2019 die Verwaltung beauftragt, Angebote zur Erstellung eines förderfähigen Wirtschaftswegekonzeptes einzuholen.

 

Voraussetzung für die förderfähige Erstellung eines ländlichen Wegekonzeptes ist u.a. die (beschränkte) Ausschreibung der hierzu erforderlichen Ingenieursleistung, deren Beauftragung dann unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Förderung steht. Der Fördersatz beträgt 75% der zuwendungsfähigen Kosten, der Förderantrag ist bis zum 31. Oktober bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

 

Nach erfolgter beschränkter Ausschreibung und Submission wurde mit Datum vom 24.10.2019 der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (Ländliches Wegenetzkonzept) bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

 

Herr Bürgermeister Corsten verwies zunächst auf die Verwaltungsvorlage und ergänzte, das im Nachhinein festgestellt wurde, dass die Mehrwertsteuer auch förderfähig ist. Dadurch wird der Förderbetrag höher, der Kofinanzierungsanteil beträgt demnach 13.095,95 €.

 

 Abschließend ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:                                                                                              einstimmig