Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt das Rechnungsergebnis Gebührenhaushalt „Friedhof“ 2018 zur Kenntnis und beschließt die 7. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010 mit der Maßgabe den Passus im Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung 2020 in II Abschnitt 3 Buchstabe d) wie folgt zu ändern: „d) Wiesenreihengrab (Sargbestattung oder Urnenbestattung“.


Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt „Friedhof“ unterliegt den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Danach (§ 6 (2) KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines 4-Jahreszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen innerhalb eines 3-Jahreszeitraums.

(siehe auch Vorlage 399/2017)

 

Der Gebührenhaushalt Friedhof 2018 hat mit einem Defizit i.H.v. 25.758,70 € abgeschlossen. Im Gebührenhaushalt 2019 wird der Überschuss aus den Vorjahren i.H.v. 46.926,05 € aufgelöst (siehe Vorlage 495/2018).

In diesem Jahr werden noch Friedhofswege auf dem Friedhof in Wehr realisiert, wofür ca. 7.000 € aus dem Überschuss vorgesehen sind.  

 

Das Defizit in 2018 ist darauf zurück zu führen, dass die Bestattungszahlen insgesamt zurückgegangen sind. Einen noch stärkeren Rückgang der Bestattungen zeichnet sich für das Gebührenjahr 2019 ab. Das heißt: bei weitestgehend unveränderter Ausgabenseite sinken die Einnahmen.   

 

Bei der Berechnung für die Kalkulation für 2020 kann bei Berücksichtigung von durchschnittlichen Bestattungszahlen (siehe Anlage) kein Ausgleich erzielt werden.

 

Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze für die Zuteilung und Nutzungsrechte um ca. 10 % anzuheben. Zum Jahre 2016 hin wurden seinerzeit die damaligen Gebührensätze um etwa 25 % gesenkt und bis heute unverändert beibehalten (siehe Anlagen).

 

Der kalkulierte Stundensatz eines Bauhofmitarbeiters hat sich zuletzt um etwa 9% erhöht. Dies hat Einfluss auf verschiedene Gebührensätze, die dann ebenfalls angepasst werden müssen.

 

Zudem ist es in der Praxis notwendig, die Rasenfläche (Rollrasen) bei den Wiesengräbern hin und wieder zu erneuern, da diese durch Unkraut oder Vertrocknung unansehnlich werden. Dies ist der Kalkulation für die Pflege des Wiesengrabes zu berücksichtigen und der Tarif ist anzupassen.

 

Aus den weiteren Anlagen ist die Entwicklung des Gebührentarifs der letzten Jahre ersichtlich. 

 

Herr Bienwald erläuterte die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage und die beinhalteten Erhöhungen in der Friedhofsgebührensatzung. 

 

Darüber hinaus schlug er vor, den Passus in der 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010 - Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung 2020 in II Abschnitt 3 Buchstabe d)

wie folgt zu ändern:

 

„d) Wiesenreihengrab (Sargbestattung oder Urnenbestattung“.

 

Darüber hinaus regte Herr Werny an, über alternative Bestattungsmöglichkeiten nachzudenken wie diese in Bergerbos/NL gegeben sind, damit weiterhin hier in der Gemeinde Selfkant bestattet wird.

 

Herr Otten regte an, einen Arbeitskreis „Friedhof“ zu bilden, der sich mit dieser Thematik beschäftigen soll.

 

Herr Stassen fragte nach, ob die Friedhofshalle in Süsterseel noch genutzt werde.

 

Es wurde vereinbart, dass der Ortsvorsteher, die Fraktionsvorsitzenden und der Kirchenvorstand sich darüber abstimmen, ob die Leichenhalle Süsterseel in der jetzigen Form beibehalten wird.

 

Herr Otten schlug vor, sie evtl. als Kolumbarium zu nutzen.

 

Nach einer kürzeren Diskussion ließ Herr Corsten über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:                                                                              einstimmig