Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nach Durchführung der 1. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 34 – Isenbruch. Mevesges Kamp -, mit dem die textlichen Festsetzungen um den Passus

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

Ergänzt werden, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 34 gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.

 


Den Ausschussmitgliedern wurde der Verfahrensstand in dieser Angelegenheit in der Sitzungsvorlage mitgeteilt.

 

Hierzu gab es keine Wortmeldungen.

 

Es wurde über den nachgenannten Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig