Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschloss, im Flächennutzungsplan ein oder mehrere Vorranggebiet(e) für die Ansiedlung von Betrieben zur Massentierhaltung auszuweisen und beauftragt die Verwaltung, das Gemeindegebiet hinsichtlich der  möglichen Ausweisung eines oder mehrerer derartiger Gebiete  untersuchen zu lassen.

 


Gemäß § 35 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sind Betriebe für die Massentierhaltung im sogenannten Außenbereich privilegiert.

 

Um einer ungeordneten Ansiedlung derartiger Betriebe entgegenwirken zu können, hat die Gemeinde die Möglichkeit, im Flächennutzungsplan Vorranggebiete für die Intensiv- oder gewerbliche Massentierhaltung auszuweisen und damit die Ansiedlung solcher Betriebe zu steuern.

 

Die Ausweisung eines oder mehrerer Vorranggebiete(s) versetzt die Gemeinde in die Lage, Außenbereichsvorhaben, welche die Genehmigungsvoraussetzungen des § 35 BauGB erfüllen, an aus Sicht der Gemeinde städtebaulich unerwünschten Stellen zu verhindern.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig