Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Planung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und es wird eine gegenseitige Baulast an der gemeinsamen Grundstücksgrenze mit dem Eigentümer des Grundstücks „Gemarkung Tüddern, Flur 3, Flurstück 754“ in gleicher Größe zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Selfkant hat in der Sitzung vom 12.07.2018, TOP 21,n.Ö., den Antrag einer Immobilienfirma auf Erwerb eines Teilgrundstücks der Parkplatzfläche hinter dem Rathaus abgelehnt. Es wurde sich dafür ausgesprochen, die Fläche nach Abriss der Unterstellmöglichkeit insgesamt zu überplanen. Die Gemeindeverwaltung ist dieser Vorgabe gefolgt und hat eine entsprechende Planung für den vorhandenen Parkplatz hinter dem Rathaus im Hause erarbeitet. Danach ist vorgesehen, die Parkplatzfläche zu erneuern und ein Gebäude mit PKW-Garagen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Mülltonnen, Werkzeuge etc. zu errichten. Der vorhandene Parkplatz weist im asphaltierten Bereich erhebliche Schäden in Form von Rissbildungen, Absackungen und Aufbrüchen auf. In diesem Zuge sollen daher auch die auf dem Grundstück verlaufenden Entwässerungsleitungen saniert werden.

 

Die Planung wird in der Sitzung vom Ingenieur / Architekten des Hauses vorgestellt und erläutert.

 

Hinsichtlich der nach der Planung erforderlichen Baulast für das Gebäude wird die Verwaltung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstück eine entsprechende Vereinbarung besprechen.

 

Herr Wolters und Herr Görtz von der Gemeindeverwaltung stellten die Planung des Parkplatzes hinter dem Rathaus vor.

 

Nach reger Diskussion wurde die Verwaltung aufgefordert für die Stellplatzflächen drei Varianten der Erstellung mittels Rasengittersteinen, Pflaster und der wassergebunden Wegedecke zu kalkulieren, um im folgenden eine Entscheidung über die Kostenhöhe und der Langlebigkeit der Stellplätze treffen zu können. Weiterhin sollte der Beschluss mit dem Passus ergänzt werden, dass eine gegenseitige Baulast an der gemeinsamen Grundstücksgrenze mit dem Eigentümer des Grundstücks „Gemarkung Tüddern, Flur 3, Flurstück 754“ in gleicher Größe zu gestanden wird.

 

Der Ausschussvorsitzende ergänzte den Beschlussvorschlag und ließ darüber abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                      17

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen:                  2