Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Selfkant in der vorliegenden Fassung.

 


Sachverhalt:

Der Gewerbeverband Selfkant e.V. führt am 18. und 19. Mai 2019 seine 7. Leistungsschau in und neben der Westzipfelhalle in Tüddern durch.

In diesem Zusammenhang hat der Gewerbeverband mit den in der Nahversorgung Tüddern beheimateten Unternehmen einen verkaufsoffenen Sonntag geplant. Dazu sollen die Geschäfte am Sonntag, dem 19.05.2019 in der Zeit vom 13.00 bis 18:00 Uhr geöffnet haben. Ein sogenannter verkaufsoffener Sonntag.

Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW (LÖG NRW) wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt.

Dies ist gegeben. Die Westzipfelhalle befindet sich an der gleichen Straße (In der Fummer) wie die Geschäfte der Nahversorgung und ist praktisch in diese eingebettet. Da bereits am Samstag die Gewerbeschau stattfindet und die Geschäfte in der Nahversorgung bis 18.00 Uhr, teilweise bis 20:00 Uhr geöffnet haben, wird dies nun auf den Sonntag für die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr ausgedehnt. Es steht z.Z. noch nicht fest, im welchem Umfang sich die Geschäftsinhaber beteiligen werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass sich ca. 7 Einzelhandelsgeschäfte der Aktion anschließen.

Der Gewerbeverband verspricht sich dadurch eine größere Akzeptanz der Gewerbeschau und rechnet mit einem höheren Besucheraufkommen. Gleichzeitig wird der Standort Selfkant stärker nachgefragt, da sich der Gewerbeverband einem größeren Publikum präsentieren kann.       

Nach § 6 LÖG NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich. Dieses ist in der Anlage beigefügt.

 

Der Bürgermeister erläuterte den Tagesordnungspunkt und die Veranlassung. Auf die Frage nach der Teilnahme der betroffenen Geschäfte antwortete er, das die Resonanz sehr positiv sei. Herr Bienwald erläuterte zwei marginale, redaktionelle Änderungen. Alsdann wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei einer Enthaltung