Beschluss:
Die Änderungssatzung wurde wie vorgelegt beschlossen.
In der Ratssitzung vom 28. 1. 2010 wurde die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzungsrunde vertagt.
Der in der Sitzung deutlich gewordene Erörterungsbedarf war Anlass für eine Kontaktierung des Städte und Gemeindebund zur Klärung der offenen Rechtsfragen und zur Anpassung des Inhalts der Satzung an deren Mustersatzung.
Die anliegende Satzung ist das Ergebnis der Erörterung mit dem Städte- und Gemeindebund NRW.
Für die Bundes-, Land- und Kreisstraßen wurde die Reinigungspflicht aus Verkehrssicherheitsgründen auf den Rinnenbereich beschränkt.
Die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Verschmutzungen des restlichen Fahrbahnbereichs sollen ggfls. durch den gemeindlichen Bauhof beseitigt werden.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme