Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung  beschloss, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und in der Begründung aufzunehmen, dass beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde der Gemeinde Selfkant als untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren ist und das Bodendenkmal sowie die Fundstelle unverändert zu erhalten und die Weisungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zum Fortgang der Arbeiten abzuwarten sind.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

B. 3     keine

 

 

C.        Verfahrensbeschluss über die Änderung Nr. N4 – Heilder – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

 

Beschluss:

           

Die Gemeindevertretung beschloss nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage der Änderung N4 – Heilder - für die Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 131 und 132, die derzeitige Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ zu ändern.

 


A         Verfahrensstand

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat am 29. Januar 2009 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N4 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung sollte auf dem Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Flurstück 131 die derzeitige Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ geändert worden.

 

Ziel dieser Änderung war die Darstellung einer „Fläche für Gemeinbedarf“ im Bereich der Verknüpfung der L 410 mit der L 228 in Heilder. Hier sollte ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppe Höngen/Saeffelen gebaut werden. Der ursprüngliche Beschluss umfasste das Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 131, auf einer Tiefe von ca. 50 m entlang der L 228.

 

Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 (1), Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 7/2009 am 15. Februar 2009 öffentlich bekannt gemacht.

 

Zwischenzeitliche Überlegungen und Verhandlungen der Gemeinde Selfkant mit dem Kreis Heinsberg eröffneten die Möglichkeit, an der in Rede stehenden Stelle zusätzlich neben einem neuen Feuerwehrgerätehaus auch eine Rettungswache einzurichten. Hierzu müsste das Areal jedoch vergrößert werden.

Aus diesem Grund beschloss die Gemeindevertretung, ihren Beschluss zur Einleitung des Verfahrens der Änderung Nr. N4 des Flächennutzungsplanes abzuändern und den Änderungsbereich der Änderung Nr. N4 durch Einzug des Grundstückes Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 132, auf einer Tiefe von 50 m entlang der L 228, zu erweitern.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung über die Erweiterung des Planbereiches zur Änderung Nr. N4 wurde anschließend gemäß § 2 (1), Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 25 – 27/2009 am 5. Juli 2009 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 47 – 28/2009 vom 29. November 2009 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zur Änderung Nr. N4 vom 8. Dezember 2009 bis einschließlich 8. Januar 2010 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 17. November 2009 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. Dezember 2009 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zur Änderung Nr. N4 des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 11. Januar 2010 bis einschließlich 12. Februar 2010 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant  Nr. 47 – 48/2009 vom 29. November 2009 öffentlich bekannt gemacht.

 

B         Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2)

 

B.1      keine

 

B.2.1   Die Beteiligte weist auf folgendes hin:

           

            „Nach Überprüfung der verfügbaren Daten zum Kulturgüterbestand (Bodendenkmäler) sind derzeit keine nachteiligen Auswirkungen der Planung auf die Belange des  Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Bei dieser Prognose ist jedoch zu beachten, dass die verfügbaren Daten grundsätzlich nicht durch eine systematische Erhebung gewonnen wurden und damit nur ansatzweise eine Bewertung zum Kulturgüterstand in dieser Fläche ermöglichen.“

 

            Im Umweltbericht zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird unter Ziffer 2.6.1 (Bodendenkmale) darauf hingewiesen, dass

 

            „Besiedlungen geschichtlicher Frühzeit am Saeffeler Bach und Heerzüge der Römer Bodendenkmal relevante Funde hinterlassen haben, die bislang nicht umfassend erfasst sind. Diese können auch im Bereich der Vorhabenfläche vorkommen. Fundstellen in der näheren Umgebung geben Anlass zur Vermutung. Konkrete Hinweise und begründete Verdachtsmomente bestehen derzeit nicht.“

           

           

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig