Beschlussvorschlag:

 

Der Tagesordnungspunkt 2 wird in die Ratssitzung am 16.04.2019 vertagt.

 


Sachverhalt:

 

Die ELMO Konzept- und Invest GmbH hat mit Schreiben vom 13. Januar 2019 die Entwicklung und Erschließung des Geländes des ehemaligen Sportplatzes in Heilder, Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 176 und 177 beantragt. Auf den Grundstücken soll eine Wohnanlage mit mehreren Gebäuden und ein Gebäude zur gewerblichen Nutzung errichtet werden. Die Wohnanlage soll vorrangig zur Unterbringung von Älteren und Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden. In dem Gewerbeobjekt ist eine Nutzung vorgesehen, die u.a. die Bewohner der angrenzenden Wohnnutzung unterstützt (Praxisräume für Ärzte, Physiotherapie, mobile Pflegedienst o.a.). Das Plangebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 7.500 m².

 

Der Investor erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat bereits in ihrer Sitzung am 20. Februar 2019 (Vorlage 539/2019) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – mit der Ausweisung „Mischgebiet (MI)“ gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 176 und 177 (teilweise) beschlossen.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB ist, da es sich im vorliegenden Fall um ein konkretes Vorhaben handelt, ein geeignetes Planungsinstrument. Seine Bestandteile sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag.

 

Da die geplante Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes als Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zu werten ist, sind auch die Voraussetzungen für das (beschlossene) beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB ebenfalls gegeben. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, darüber hinaus wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB u.a.  von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

 

Zwischenzeitlich wurden von der ELMO Konzept- und Invest GmbH Unterlagen vorgelegt, mit denen das Verfahren eingeleitet werden soll. Der Durchführungsvertrag soll, ebenso wie die Artenschutzprüfung zur Offenlage nachgereicht werden.

 

Die entsprechenden bislang vorliegenden Planunterlagen zu diesem Verfahren sind unter

 

http://www.o-sp.de/selfkant/plan?40061

 

abrufbar.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten den aktuellen Beschluss zum Vorhaben am alten Sportplatz in der nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, ob die aktuelle Planung der Beschlussfassung entspricht.

Hierzu stellte die CDU- Fraktion den Antrag auf Vertagung des TOP 2 in die Ratssitzung am 16.04.2019.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ nach reger Diskussion über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:                     19

Nein- Stimmen:               0

Enthaltungen:                  1