Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschloss, nach Durchführung des Aufhebungsverfahren (mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage der Planaufhebungsabsicht gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP( 6/98 – Natural – Event – Center – aufzuheben.

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 18. August 2009 beschlossen, den seit dem 26. Juni 2000 rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 6/98 – Natural – Event – Center – aufzuheben.

 

Der Beschluss über die Einleitung des Plan-Aufhebungs-Verfahren wurde im  Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 44/2009 vom 1. November 2009 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Ebenfalls durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 44/2009 vom 1. November 2009 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planaufhebungsabsicht vom 9. November 2009 bis einschließlich 9. Dezember 2009 bei der Gemeindeverwaltung Bedenken und Anregungen oder Anregungen vorzubringen.

 

Mit Schreiben vom 26. Oktober 2009 wurden die Behörden über die Planungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. Dezember 2009 gegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planaufhebung in der Zeit vom  10. Dezember 2009 bis einschließlich 11. Januar 2010 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 44/2009 öffentlich bekannt gemacht.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie während der öffentlichen Auslegung wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Herr Werny (SPD) hielt es für falsch, diese Maßnahme und Fläche aufzugeben ohne zu wissen, ob je eine gleichwertige Fläche der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird.


Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen