Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag wird zugestimmt, sofern der neue Baukörper nicht mit dem denkmalgeschützten Gebäude verbunden ist und somit ohne Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz auf- und wenn notwendig abgebaut werden kann.

 


Sachverhalt:

Das Objekt Bergstraße 1 in Hillensberg ist seit 1986 als Denkmal geschützt. Es handelt sich hierbei um eine fränkische Backstein Hofanlage, die auf das Jahr 1708 datiert wird.

 

Das Objekt wurde sehr lange Zeit von der Familie Prinz mit viel Liebe gepflegt. Aus Altersgründen wurde das Gebäude 2017 an Herrn Girthen verkauft. Herr Girthen ist selbständiger Malermeister und führt das Geschäft in der 3. Generation nun weiter.

 

Herr Girthen hatte sich vor dem Kauf des Objektes hier informiert, ob eine Betriebsverlegung von Gangelt-Breberen nach Hillensberg möglich wäre, da er das erworbene Objekt als Firmensitz nutzen möchte.

 

Seine Vorstellungen zur Nutzung des Gebäudes, z.B.: Modernisierung der Heizanlage, Nutzung der Scheune als Lagerraum, wurden bei mehreren Ortsterminen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege (LVR) besprochen.

 

Um seinen Betrieb dort ökonomisch sinnvoll anzusiedeln zu können, Bedarfs es mehr Lagerkapazität, als das Gebäude derzeit bietet. So das an der vorhanden alten Scheune eine offene Lagerhalle für Fahrzeuge angebaut werden soll (siehe Plan).

 

Die Gemeinde als untere Denkmalbehörde hat im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege über das Vorhaben zu entscheiden.

 

Aus Sicht des LVR ist der geplante Anbau an die große Scheune als Beeinträchtigung des Denkmals zu werten, da das Erscheinungsbild deutlich verändert wird. Sofern der Antrag aus Gründen der Zumutbarkeit durch die Gemeinde Selfkant positiv beschieden werden soll, ist es unbedingt erforderlich, dass der Anbau als offener Unterstand ohne bauliche Verbindung zur Scheune und möglichst freistehend auf eigenen Stützen errichtet wird. Damit ist sichergestellt, dass die Halle wieder schadlos entfernt werden kann. Diese Vorgaben erfüllt der letzte Entwurf des Planers.

 

Nach nochmaliger Erörterung der Angelegenheit mit dem LVR blieb folgendes festzuhalten:

Der LVR sieht eine Beeinträchtigung des Denkmals zweifelsfrei gegeben, möchte aber den wirtschaftlichen Interessen des Eigentümers nicht entgegentreten und trägt die Entscheidung der unteren Denkmalbehörde, wie auch immer, mit.

 

Nach kurzer Erläuterung und der darauf folgende Diskussion, ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:             19

Nein- Stimmen:          0

Enthaltungen: 1